Das Elternhaus an die nächste Generation weiterzugeben, ohne dass das Finanzamt zugreift – für viele Familien ist das der Kern einer gelungenen Nachlassplanung. Der Gesetzgeber hat hierfür mit dem sogenannten Familienheim eine besondere Steuerbefreiung geschaffen. Doch die Befreiung nach § 13 ErbStG ist an strenge Bedingungen geknüpft. Wer sie nicht kennt, riskiert eine empfindliche Nachzahlung. […]