Welche Fehler gilt es zu vermeiden, wenn ich mein Testament gestalte?

Kategorie: Testament
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Es ist einfach, aber trotzdem fehleranfällig. Gestalten Sie Ihr Testament, sollten Sie wissen, welche formalen Voraussetzungen Sie berücksichtigen müssen und wie Sie Ihre Worte so formulieren, dass sich Ihr letzter Willen wirklich in die Tat umsetzen lässt.

Was bedeutet, ich muss mein Testament handschriftlich verfassen?

„Handschriftlich“ beinhaltet mehr als Sie vermuten. Es bedeutet, dass Sie den gesamten Text Ihres Testamentes von Anfang bis Ende mit eigener Hand eigenhändig schriftlich zu Papier bringen müssen. Sie dürfen den Text nicht einer anderen Person in die Feder diktieren. Sie dürfen keinen Computer oder Ihre Schreibmaschine benutzen. Da die Eigenhändigkeit den Identitätsnachweis (Schriftprobe) sicherstellen soll, ist auch ein Schreiben mit dem Mund, Fuß oder einer Prothese zulässig.

Wichtig ist, dass Sie das Testament mit Ort und Datum versehen. Das Datum ist wichtig, falls Sie bereits früher ein Testament verfasst haben oder später vielleicht noch ein neues Testament verfassen wollen. Es zählt jeweils dasjenige Testament, das das jüngste Datum aufweist. Natürlich müssen Sie den Text mit Ihrem Vor- und Familiennamen unterschreiben.

Nehmen Sie die Form Ihres Testaments ernst

Verfassen Sie Ihr Testament auf einer ordentlichen Schreibunterlage. Zettel, Bierdeckel oder Butterbrotpapier begründen ernsthafte Zweifel, ob es sich bei derartigen Texten wirklich um den letzten Willen handelt.

Sie dürfen Ihr Testament schreiben, auch wenn Sie unter Betreuung stehen

Stehen Sie unter Betreuung, können Sie trotzdem Ihr Testament schreiben, ohne dass Sie Ihren Betreuer um Erlaubnis oder seine Zustimmung fragen müssen. Allenfalls dann, wenn Sie psychisch nicht in der Lage sind, die Bedeutung Ihrer Erklärung einzusehen und danach zu handeln, sind Sie testierunfähig und können kein Testament errichten.

Um zu vermeiden, dass potentielle Erben Ihre Testierfähigkeit anzweifeln, sollten Sie das Testament von einem neutralen Zeugen gegenzeichnen oder notariell beurkunden lassen.

Muss ich mein Testament notariell beurkunden lassen?

Sie brauchen Ihr handschriftlich verfasstes Testament nicht von einem Notar beurkunden zu lassen. Es ist in dem Augenblick wirksam verfasst, in dem Sie es unterschreiben. Ungeachtet dessen können Sie Ihr handschriftlich verfasstes Testament natürlich auch bei einem Notar hinterlegen oder den Notar beauftragen, den Text nach Ihren Wünschen zu verfassen und zu beurkunden.

Ein notarielles Testament ist eine Option, wenn Sie sich körperlich oder psychisch außerstande sehen, den Text eigenhändig zu Papier zu bringen. Auf Ihren Wunsch besucht Sie der Notar auch zu Hause oder im Krankenhaus.

Sagen Sie unmissverständlich, dass Sie ein Testament verfassen

Um jegliche Unklarheit auszuschließen, sollten Sie Ihren Text als Testament kennzeichnen, indem Sie ihn mit „Mein letzter Wille“ oder „Testament“ betiteln. Nur so stellen Sie sicher, dass der Text nicht nur als Gedankenskizze, sondern als Testament erkannt und respektiert wird.

Widerrufen Sie ein früheres Testament

Sie können jederzeit ein Testament verfassen und ein bereits früher verfasstes Testament problemlos widerrufen. Es zählt jeweils das Testament mit dem jüngsten Datum.

Um zu vermeiden, dass sich Ihre Erben nach Ihrem Tod auf mehrere Testamente berufen, sollten Sie ein früher verfasstes Testament in dem neuen Testament unbedingt ausdrücklich widerrufen. Verzichten Sie darauf, den Text des früheren Testaments irgendwie abzuändern oder zu korrigieren. Vernichten Sie das frühere Testament und schreiben Sie jedes Testament neu. Nur so vermeiden Sie, dass sich Ihre Erben über den Inhalt Ihres Testaments streiten und jeder den Text in seinem Sinne interpretiert.

Erklären Sie eindeutig, wer Sie beerben soll

Wenn Sie ein Testament verfassen, ändern Sie die gesetzliche Erbfolge. Sie bringen Ihren Wunsch zum Ausdruck, dass eine oder mehrere bestimmte Personen Ihr Erbe sein sollen. Vermeiden Sie Anordnungen wie: „Mein Sohn Hans bekommt mein Haus, meine Tochter Ingrid erhält das Auto“. Bei dieser Formulierung ist nicht klar, wer Ihr Erbe wird. Die Formulierung könnte auch als Vermächtnis zu verstehen sein. Ihr Erbe erbt nämlich nicht nur einzelne Vermögenswerte, sondern den gesamten Nachlass.

Besser ist, Sie formulieren beispielsweise so: „Hans und Ingrid erben gleichermaßen, Hans bekommt jedoch das Haus, Ingrid das Auto“. Stellen Sie klar, dass eventuelle Wertdifferenzen unter den Erben auszugleichen sind.

Möchten Sie, dass Ihr Sohn alleiniger Erbe wird, formulieren Sie: „Hans wird mein alleiniger Erbe“. Bedenken Sie, dass andere gesetzliche Erben damit Anspruch auf den Pflichtteil haben. Der Pflichtteil beträgt die Hälfte des gesetzlichen Erbteils.